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Dr Tobias Keller
Abteilung
Gesellschaftsrecht und M&A
Position
Dr. Tobias Keller ist Counsel im Fieldfisher Office in Düsseldorf und berät im Bereich Corporate und M&A.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Mandant:innen bei M&A-Transaktionen. In seiner mehr als zehnjährigen Praxis als Wirtschaftsanwalt hat er Transaktionen unterschiedlichster Größenordnung und Ausgestaltung begleitet: Von kleineren Unternehmenszukäufen bis hin zu komplexen, international ausgerichteten Zusammenschlüssen. Dabei unterstütze er Mandant:innen während des gesamten Transaktionsprozesses – von der ersten Kontaktaufnahme, über die Vorbereitung und Strukturierung der Transaktion und die Vertragsverhandlungen bis hin zum erfolgreichen Abschluss und Vollzug.
Darüber hinaus berät Dr. Tobias Keller sowohl bei der Gründung von Gesellschaften als auch in allen laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Unternehmensentwicklung stellen. Dazu gehört insbesondere die Beratung bei
- der Gestaltung komplexer Gesellschaftsverträge,
- der Aufsetzung von Holding-Strukturen,
- der Verhandlung und Ausarbeitung von Joint-Venture-Verträgen und Gesellschaftervereinbarungen,
- der Einrichtung von Cash-Pool-Strukturen,
- der Vorbereitung und der Umsetzung gruppeninterner Umstrukturierungen,
- der strategischen Beteiligung an anderen Unternehmen,
- der Aufnahme von Investoren und Finanzierungsrunden, sowie
- der Vorbereitung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge bzw. des Exits.
Er veröffentlicht regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften und sonstigen Medien mit Bezug zu aktuellen Themen aus den Bereichen M&A und Gesellschaftsrecht.
Veröffentlichungen/Zitierungen (Auswahl):
- „Der Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit im Bilanzrecht“, Auslegung von § 246 Abs. 1 S. 2 HGB und Abgrenzung zu § 39 AO, Bonner Schriften zum Steuer-, Finanz- und Unternehmensrecht (Keller) (paywall)
- Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf die GmbH, NJW-Spezial 2019, 271 (Giedinghagen/Keller) (paywall)
- „Das qualifizierte Nachrangdarlehen“, NJW-Spezial 2020, 207 (Giedinghagen/Keller) (paywall)
- „Digitale GmbH-Gründung“, NZG 2021, 573 (Keller/Schümmer) (paywall)
- „Das Ende der Odyssee des § 179a AktG – Das Gesamtvermögensgeschäft im Lichte der neuen Rspr. des BGH bei GmbH und KG“, DB 2022, S. 1625 (Keller/Schümmer) (paywall)
- „Der RegE zum DiREG: Mehr Digitalisierung für das Gesellschaftsrecht“, DB 2022, 1179 (Keller/Schümmer) (paywall)
- „M&A – Aufklärungspflichten nach einer Due Diligence“, NJW-Spezial 2023, 719 (Keller/Schümmer) (paywall)
- Kommentierung der §§ 325 – 330 HGB – insbesondere betreffend die Offenlegung von Jahresabschlüssen, Nomos Großkommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl. 2024 (Keller)
- Anmerkung zu OLG Frankfurt bzgl. § 179a AktG analog bei Publikums-KGs, ZIP 2024, 617 (Keller/Schümmer) (paywall)
- „Unterjährige Ausschüttungen und Entnahmen bei Kapitalgesellschaften“, DB 2024, 2277 (Keller/Schümmer) (paywall)
- Veröffentlichung zu „Pitfalls bei Unternehmensverkäufen im Mittelstand“ im Newsletter der Deutschen Unternehmerplattform – Plattform für Digitalisierung und Nachhaltigkeit (2024)
- Beitrag mit Aussagen von Dr. Tobias Keller zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen im Mittelstand, Markt und Mittelstand (2024)
Karriere
Vor seiner Zeit bei Fieldfisher war er als Rechtsanwalt in anderen renommierten Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf tätig.
Sprachen
Unsere Mandant:innen berät er auf Deutsch und Englisch.
Mitgliedschaften
Dr. Tobias Keller ist Mitglied in der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V.
Ausbildung
Studiert hat er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie an der Universidad Salamanca (Spanien).