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Alexander O’Connolly
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Partner
Personal
Nach Abschluss seiner Ausbildung in Deutschland hat Alexander O’Connolly, der zweisprachig aufgewachsen ist, in den USA den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) erworben. Er ist in Deutschland sowie im US-Bundesstaat New York als Rechtsanwalt zugelassen. Ende 2016 wurde er zudem zum Notar ernannt.
Seine Kenntnisse und Erfahrungen setzt er insbesondere bei Mandaten mit internationalen Bezügen sowie bei M&A- und anderen komplexen Transaktionen ein. Als Notar ist er überwiegend im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig. Alexander O’Connolly unterstützt auch Gesellschaften aus dem Ausland umfassend bei ihren deutschen Aktivitäten, z. B. bei der Gründung von Tochtergesellschaften und bei der täglichen unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland. Dabei sind für seine Mandanten seine hervorragenden Sprachkenntnisse und seine vertieften Kenntnisse des angloamerikanischen Rechtssystems von großem Wert.
Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit führt Alexander O’Connolly auch Mandantenschulungen zu unterschiedlichen Fragen des Wirtschaftsrechts, oft mit internationalem Bezug, durch. Er spricht Deutsch und Englisch.