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Rittershaus Standorte

Harrlachweg 4
68163
Germany
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Dr iur Hartmut Fischer

Abteilung
Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Position
- Bau- und Umweltrecht bei der Planung und dem Betrieb gewerblicher Anlagen
- Projektbetreuung in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren
- Immissionsschutzrecht
- Altlastenrecht
- Landschafts- und Naturschutzrecht
- Datenschutzrecht
- Außenwirtschafts- und Exportkontrollrecht
- Enteignungs- und Entschädigungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Verfassungs- und Europarecht
- Prozessführung
Karriere
Dr. Hartmut Fischer berät seit über 20 Jahren Unternehmen bei der Planung und dem Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen. Für Städte und Gemeinden sowie für Investoren betreut er Projekte in der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren. Hartmut Fischer arbeitet in zahlreichen komplexen Infrastrukturprojekten mit Sachverständigen und technischen Spezialisten. Bei der Konzeption von Sanierungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Verträgen wird er von Notaren beteiligt, um kreativ maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Hartmut Fischer unterstützt seine Mandanten auch dabei, die zunehmenden Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen. Seine Mandanten schätzen die proaktive Beratung und die strukturierte Vorgehensweise mit Blick auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Ziele der Mandanten.
Hartmut Fischer ist regelmäßiger Referent zu aktuellen Entwicklungen des Wirtschaftsverwaltungs- und öffentlichen Baurechts. Er organisiert Praktikerforen, in denen Unternehmens- und Behördenvertreter Erfahrungen bei der Gesetzesanwendung austauschen und neue Entwicklungen erörtern.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
- Ständiger Referent zum Umwelt- und Planungsrecht
- Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Baden-Württemberg im Deutschen AnwaltVerein
- Mitglied im Unterausschuss Schallemissionskontigentierung beim Deutschen Institut für Normung (DIN) e.V.
- Mitarbeiter der Zeitschrift Baurecht
- Mitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht
Ausbildung
- 1984 – 1987 Vorbereitungsdienst für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Land Niedersachsen
- 1987 – 1990 Dipl.-Verwaltungswirt (FH) im gehobenen Dienst beim Land Niedersachsen
- 1988 – 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
- 1993 – 1996 Referendariat, OLG Celle
- 1990 – 1996 Lehrbeauftragter an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim
- 1996 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1997 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Hannover
- 1999 Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Verwaltungsrecht”
- 1996 – 2006 Rechtsanwalt in der Kanzlei Redeker Sellner
- Dahs & Widmaier, Bonn
- 2006 Eintritt in die Sozietät RITTERSHAUS als Partner
Anwalts-Rankings
Deutschland > Öffentliches Recht > Umwelt- und Planungsrecht
Das personell stark aufgestellte Team von Rittershaus zeigt sich insbesondere in der Begleitung von städtebaulichen Entwicklungsprojekten sowie Infrastrukturvorhaben versiert; zum Portfolio der Praxisgruppe gehören so Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren sowie die umfassende bauplanrechtliche, immissions-, lärm- und artenschutzrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Wohnungsbauprojekten. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Kanzlei zudem auf zukunftsorientierte Bauprojekte und begleitet hier nicht nur die nachhaltige Projektentwicklung von Gewerbegebieten, sondern ist mit Wolfgang Patzelt im Bereich Windkraft und Photovoltaik zunehmend zu Themen der Baurechtsschaffung visibel. Praxisgruppenleiter Hartmut Fischer gilt vor allem in komplexen Bauleitplanungsachverhalten als gefragter Ansprechpartner.
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