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Germany
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Dr iur Michael Kühn

Abteilung
Partner, Fachanwalt für Erbrecht, CP-Anwalt, zert. Mediator, zert. Testamentsvollstrecker AGT
Position
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Mediationsanaloge Nachfolgeberatung
- Erbrecht – Gestaltung, Prozessführung und Mediation
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht, insbesondere Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
- Steuerrecht, insbesondere Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht
- Family Governance und Familienstrategie, Familienverfassungen
Karriere
Dr. Michael Kühn berät und begleitet seit 2006 Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen bei allen Aspekten der Nachfolge und des Vermögensschutzes (Asset Protection). Sein anwaltlicher Schwerpunkt liegt im Schenkungs-, Erb- und Erbschaftsteuerrecht und den angrenzenden Bereichen des Stiftungs-, Gesellschafts- und Familienrechts. Zu seinen Tätigkeiten zählen etwa die Erarbeitung steuerlich optimierter Testamente und Übergabeverträge sowie die Beratung beim Abschluss von Eheverträgen. Bei der Planung großer und komplexer Vermögensübergänge begleitet er auch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen und übernimmt die Prozesssteuerung. Die Beratung nach dem Erbfall umfasst auch die gerichtliche Vertretung, z.B. bei Pflichtteilsstreitigkeiten. 2013 schloss Michael Kühn die Ausbildung zum Mediator am Heidelberger Institut für Mediation ab. Er praktiziert seither als Anwaltsmediator auch unabhängig von Nachfolgefragen zur familieninternen Konfliktprävention, Family Governance und Familienstrategie. In Erbfällen bietet er Erbmediationen als Alternative zu Gerichtsverfahren an. Er referiert und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge; seit 2014 zählt er u.a. zu den Bearbeitern des renommierten “Handbuchs der Familienunternehmen” (Verlag Dr. Otto Schmidt). 2022 wurde Herrn Dr. Kühn von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrung den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen.
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mitgliedschaften
- Mitgliedschaft bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV
- Assoziiertes Mitglied der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation des DAV
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.)
Ausbildung
- 1996 – 2002 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main, Keele (Staffordshire) und Mainz
- 2004 – 2006 Referendariat OLG Koblenz
- 2006 Zulassung als Rechtsanwalt
- 2006 Rechtsanwalt in der Sozietät RITTERSHAUS
- 2009 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Mainz
- 2010 Fachanwaltslehrgang Erbrecht
- 2013 Erwerb der Zusatzqualifikation “Mediator” am Heidelberger Institut für Mediation
- 2013 Partner in der Sozietät RITTERSHAUS
- 2017 Abschluss der Ausbildung zum „Zertifizierten Mediator“ am Heidelberger Institut für Mediation
- 2018 Zusatzqualifikation als „CP-Anwalt“ (Mediationsanaloges Verfahren der Cooperativen Praxis)
- 2019 Zusatzqualifikation zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)
- 2019 Abschluss der Pflichtfortbildung für die Zusatzqualifikation „Zertifizierter Mediator“ am Heidelberger Institut für Mediation
- 2022 Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Erbrecht”
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Die Unternehmerfamilien- und Private Clients-Gruppe von Rittershaus arbeitet in enger Kooperation mit dem Gesellschaftsrechtsteam, wodurch man eine breite Themenpalette der Unternehmens- und Vermögensnachfolge bespielt. Hierbei handelt es sich oftmals um die steuereffiziente Strukturierung von Familienunternehmen sowie um die Errichtung von Stiftungen. So widmet sich auch Werner Born der steuerzentrierten Strukturierungsberatung; daneben ist er im Stiftungsbereich versiert und leitet gemeinsam mit dem zertifizierten Testamentvollstrecker Michael Kühn (umfassend im Schenkungs-, Erb- und Erbschaftsteuerrecht tätig) die Praxis. Ebenso zum Kernteam zählen Marco Wicklein (Unternehmens- und Vermögensnachfolge) und Erb- sowie Familienrechtsspezialistin Corinna Stiehl, die zu Eheverträgen und dem Vermögensschutz in Trennungs- und Scheidungsszenarien berät. Alle genannten Personen sind zudem erfahrene Mediatoren. Eva Schwittek (Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge) wechselte im November 2022 zu May und Partner Rechtsanwälte Mediatoren mbB, während im Mai 2023 Pawel Blusz (Steuerstrukturierung, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Stiftungen) die Kanzlei verließ, um PONTES Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB beizutreten.
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