Tanja Aschenbeck-Florange berät nationale und internationale Konzerne und Banken bei
Kapitalmaßnahmen, Akquisitions- und Immobilienfinanzierungen. Ein Schwerpunkt ist die
Beratung zu bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zahlungsverkehrs-
und sonstigen Aufsichtsrecht für Zahlungsdienstleister und Industrieunternehmen. Sie ist
zudem auf die Strukturierung von Kapitalanlagen/alternativen Investments spezialisiert,
insbesondere von (geschlossenen) Investmentfonds und Genussrechten.
Im Bereich des Finanzaufsichtsrechts begleitet sie Start-up-Unternehmen und internationale
Konzerne im Rahmen von BaFin-Verfahren. Im Bereich des Kapitalanlagerechts berät sie
zahlreiche Emissionshäuser, Initiatoren und KVGs bei der Konzeption, aufsichtsrechtlichen
Fragestellungen und der Prospektierung.