Johannes Graf Ballestrem berät nationale und internationale Konzerne sowie
mittelständische Unternehmen in Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des
Patentrechts und der weiteren technischen Schutzrechte, sowie des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG). Neben der Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen
Auseinandersetzungen umfasst seine Tätigkeit auch die Verhandlung und Erstellung von
Verträgen.
Johannes Graf Ballestrem hat umfassende Erfahrung bei der Beratung internationaler
Patentstreitigkeiten, etwa im Bereich der LED-Technologie.
Zu seinen Mandanten zählen auch Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, die er bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und zum
Arbeitnehmererfinderrecht berät.
Darüber hinaus hat er Erfahrung bei der Beratung technologiebezogener Schiedsverfahren.