Christoph Boeminghaus berät Unternehmen in allen handelsrechtlichen Belangen mit einem
besonderen Schwerpunkt im Vertriebs- und Vertriebskartellrecht sowie der gerichtlichen
Prozessführung.
Sein Fokus sind Unternehmen der Mode- und Textilbranche und der markengebundene
Automobilhandel. Sie berät er vor allem bei Verhandlung und Überwachung von Verträgen
oder der Gestaltung des passenden Vertriebssystems für neue Märkte. Er hat umfassende
Erfahrung bei der Durchsetzung oder Abwehr vertriebsrechtlicher Ansprüche vor Gericht.
Im Automobilbereich setzen vor allem Fabrikatsverbände und große Handelsgruppen auf
seine langjährige Branchenkenntnis.