Felix Hilgert berät im IT- und E-Commerce-Recht, zu Softwareverträgen aller Art und zu allen
Aspekten des Interactive Entertainment.
Insbesondere Unternehmen der Entertainmentbranche sowie Software- und IT-Unternehmen,
vom Start-Up bis zum Marktführer, profitieren von seiner Erfahrung im Urheberrecht und
Jugendschutzrecht.
Felix Hilgert berät umfassend zur inhaltlichen Gestaltung von Entertainmentprodukten für den
deutschen Markt und vertritt regelmäßig Publisher von Video- und Computerspielen in
Verfahren vor der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).