Karl Krogoll berät mittelständische Unternehmen und vermögende Privatpersonen im
nationalen und internationalen Steuerrecht sowie dem internationalen Privatrecht. Dabei
berät er vor allem im Bereich der steuerlich optimierten Unternehmens- und
Vermögensnachfolge.
Er hat u.a. zahlreiche Mandanten unterstützt, ausländische Vermögen und Erträge
gegenüber den Finanzbehörden strafbefreiend nach zu erklären und zurückzuführen.