auf vertriebsrechtliche Sachverhalte und verfügt daneben über langjährige Erfahrung im
Bereich des Kartellrechts. Namhafte Konsumgüterhersteller aus dem In- und Ausland
unterstützt er bei der Gestaltung und Fortentwicklung ihrer Vertriebssysteme, insbesondere
von selektiven Händlernetzen und Franchisesystemen. Häufig gefragt sind darüber hinaus
seine Expertise und Branchenkenntnis im Bereich des Direktvertriebs.
Er vertritt Unternehmen regelmäßig in streitigen Auseinandersetzungen, insbesondere bei
der Durchsetzung oder Abwehr von vertriebs- und vertriebskartellrechtlichen Ansprüchen.