Dr. Anke Freckmann leitet die Praxisgruppe Arbeitsrecht. Sie berät multinationale
Unternehmen insbesondere bei – grenzüberschreitenden – Transaktionen,
Restrukturierungen, Outsourcing, Unternehmenskäufen und Abbaumaßnahmen sowie in
Compliance-Fragen.
Sie hat umfassende Erfahrung in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Weitere Schwerpunkte sind Fremdpersonaleinsatz und arbeitsrechtliche Aspekte der
IT-Nutzung im Unternehmen, etwa Cloud-Computing, Social Media, Bring Your Own Device.
Anke Freckmann hat besondere Erfahrung in der strategischen Planung und Leitung von
internationalen Projekten, wie Umstrukturierungen, Betriebsübergänge und
Betriebsverlagerungen. Sie hat zahlreiche Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht geführt.