Thomas Leister unterstützt deutsche und ausländische Unternehmen in allen individual- und
kollektivarbeitsrechtlichen Fragen mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Entwicklung
von strategischen Konzepten für Unternehmen der Recruitment-Industrie.
Er berät insbesondere Staffing-Unternehmen zu Zeitarbeit, Independent Contractors,
HR-Compliance und grenzüberschreitenden Projekten zum Contingent Workforce
Management (Managed Service Providing, Recruitment Process Outcourcing).
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden Transaktionen, Betriebsübergänge, Gestaltung
von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutzverfahren. Darüber hinaus berät er in Fragen
des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie des Arbeitsrechts in der Insolvenz.