Carsten Dau ist auf die Beratung in vertriebs- und vertragsrechtlichen Fragen einschließlich
des Vertriebskartellrechts und des Rechts der Standardverträge (AGB) spezialisiert; er hat
langjährige Erfahrung in Fragen des internationalen Handels- und Vertragsrechts.
Er berät seine Mandanten bei der Strukturierung von Vertriebssystemen, entwirft die
passenden Standardverträge und hilft bei der Implementierung und den Verhandlungen mit
Vertriebspartnern. Er berät seine Mandanten zudem zu allen Fragen des internationalen
Vertrags- und Handelsrechts einschließlich der Vor-und Nachteile der jeweiligen
Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln.
Zu seinen Mandanten zählen deutsche und internationale Mandanten aus unterschiedlichen
Branchen, z.B. Hersteller von Verbrauchsgütern, Maschinen- und Anlagenbauer, Hersteller
von Arzneimitteln und Medizinprodukten, IT-Unternehmen, Reiseveranstalter oder
Modeunternehmen.
Carsten Dau war vor seinem Wechsel in das Hamburger Büro von Osborne Clarke im
August 2014 Partner einer globalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt.