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Gleiss Lutz
KARL-SCHARNAGL-RING 6
80539 MUNICH
Germany
Harald Weiß photo

Position

Harald Weiß berät zu allen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, insbesondere Kartellrecht, Kartellschadensersatz, Fusionskontrolle, EU-Beihilferecht und Foreign Subsidies Regulation (FSR). Er ist außerdem im allgemeinen Europarecht tätig. Harald Weiß vertritt regelmäßig Mandanten vor der Europäischen Kommission und dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Karriere

Sein Studium absolvierte Harald Weiß in München und Paris als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2013 ist Harald Weiß bei Gleiss Lutz tätig. Harald Weiß ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München (Deutschland) zugelassen und als Europäischer Rechtsanwalt (avocat communautaire) beim Barreau de Bruxelles (Liste E) eingetragen.

Harald Weiß ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und Mitglied des Beirats des Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht.

Anwalts-Rankings

Deutschland > Öffentliches Recht > Beihilferecht

(Führende Associate)

Harald Weiß – Gleiss Lutz

Gleiss Lutz bietet im Förder- und Beihilferecht weiterhin ein marktführendes Beratungsangebot, auf das insbesondere Unternehmen im TMT-Sektor sowie diverse Mandanten der öffentlichen Hand zurückgreifen. Das Team ist mitunter dafür bekannt, IPCEI-Halbleitervorhaben umfassend zu begleiten und berät diverse Projekte zur Förderung mit den Zielen des European Chips Act; auch Projekte in den Energie- und Luftverkehrsbranchen gehören zum Beratungsportfolio. Für diese Mandate ist vor allem Praxisgruppenleiter und Experte für europäisches Beihilferecht Ulrich Soltész verantwortlich, der neben seiner Erfahrung in der Projektbegleitung auch über tiefgreifende Kompetenzen in der Prozessführung verfügt und Mandanten regelmäßig in Prüfverfahren und Konkurrentenklagen vertritt. In der Streitbeilegung wird das Team auch von Counsel Harald Weiß, der beihilferechtliche Themen an der Grenze zum europäischen Kartellrecht behandelt, unterstützt. Der Experte für beihilferechtliche Compliance Burghard Hildebrandt berät die öffentliche Hand unter anderem zu Covid-19-Beihilfen sowie zur Strukturierung von Investitionsförderungen.