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Noerr
JUNGFERNSTIEG 51
20354 HAMBURG
Germany

Abteilung

Kartellrecht, Digital Business

Position

Prof. Dr. Karsten Metzlaff berät in- und ausländische Mandanten zu sämtlichen Aspekten des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Fusionskontrolle (einschl. Koordinierung und Steuerung von multijurisdictional filings), in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren (Bundeskartellamt und europäische Kommission), in der Beratung bei kartellrechtlichen Schadenersatzsprüchen sowie in der Compliance-Beratung (einschl. eDiscovery und eLearning). Ferner berät er zu allen Fragen des Vertriebsrechts insbesondere des Franchiserechts. Ein besonderer Branchenfokus von Karsten Metzlaff liegt in den Bereichen Retail, Health Care & Life Sciences, Media & IT & Real Estate. Karsten Metzlaff begann seine Karriere in einem großen deutschen Markenunternehmen, dessen internationales Franchisesystem er federführend mit aufgebaut hat.

Karriere

Seit 1999 bei Noerr

Mitgliedschaften

International Bar Association (IBA), Co-Chair International Franchising Law Committee und Member des Antitrust Law Committees, Antitrust Section der American Bar Association (ABA), ABA Forum on Franchising, Studienvereinigung Kartellrecht, Deutscher Franchiseverband e.V. (DFV)

Anwalts-Rankings

Deutschland > Handels- und Vertriebsrecht > Handel, Vertrieb und Logistik

(Führende Namen)

Karsten MetzlaffNoerr

Die Digital Business-Gruppe bei Noerr berät insbesondere zu handels- und vertriebsrechtlichen Fragen, die an der Schnittstelle zu IP- und IT verlaufen. Dieses Kompetenzspektrum bedingt unter anderem regelmäßige Mandatierungen im E-Commerce-Bereich: Praxisgruppenleiter Michael Reiling wird neben dem Bankvertragsrechtler Tom Billing häufig beim Aufbau von digitalen Vertriebssystemen sowie bei der Strukturierung von innovativen Franchise-Vereinbarungen zu Rate gezogen. Darüber hinaus berät das Team insbesondere in der Automobilbranche zu klassischen Vertriebsthemen. Albin Ströbl und Cathrin Wentzel werden regelmäßig von Großkonzernen bei vertriebskartellrechtlichen Fragen mandatiert sowie im Rahmen gerichtlicher Vertragsstreitigkeiten. Auf Counselebene setzt Karsten Metzlaff den Beratungsschwerpunkt auf Franchise- und Kooperationsverträge.