Die wichtigsten Trends im Medienrecht:
– Die Entwicklung und Verbreitung generativer KI-Modelle zieht schon in ihren frühen Phasen großen urheberrechtlichen Beratungsbedarf mit sich. Zwar setzte der vom Europäischen Parlament im Juni 2023 verabschiedete AI-Act erste regulatorische Maßstäbe, viele urheberrechtliche Fragen bleiben jedoch besonders im Hinblick auf KI-genierten Content sowie bei der Nutzung von geschütztem Material beim Trainieren der KI-Modelle ungeklärt und stellen somit für Unternehmen und Künstler neue Herausforderungen dar.
– Die fortschreitende Digitalisierung der Medienlandschaft sorgt einerseits unter traditionellen Fernseh- und Rundfunkunternehmen für wirtschaftliche Herausforderungen und führt andererseits zu wachsendem Potential in den Streaming- und Plattform-Bereichen, sodass auch traditionelle Medienhäuser sich zunehmend projektbegleitend bei der Einführung neuer digitaler Produkte beraten lassen. Der im Oktober 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedete Digital Services Act bindet Player in diesem Bereich an klare Datenschutz- und Transparenzpflichten, die bei einigen Unternehmen zur Umstrukturierung des Geschäftsmodells sorgen könnten.
– Der Beratungsbedarf im Bereich der NFTs ging stark zurück. Zwar ist die Blockchain-basierte Technologie immer noch im Kunstbereich relevant, verlor aber als Spekulationsobjekt Ende 2022 stark an Bedeutung.
– Die E-Sports-Landschaft soll deutschlandweit in den kommenden Jahren vertieft und weiterentwickelt werden. Sowohl die Veranstaltung neuer Turniere als auch die Professionalisierung der Szene soll künftig für zunehmenden Beratungsbedarf sorgen.
– Verdachtsberichterstattungen und investigative Berichte, besonders gegen Einzelpersonen gerichtet, nehmen in äußerungsrechtlichen Gerichtsverfahren eine immer größer werdende Rolle ein.
Zu den bedeutenden personellen Veränderungen des Berichtszeitraums zählen der Wechsel des IT-Spezialisten und ehemaligen Baker McKenzie-Praxisgruppenleiters Holger Lutz zu Clifford Chance im Juni 2023; das Eintreten (Juli 2023) der ehemaligen BrixLange-Gründungspartner und Urheberrechtlern Malte Brix und Björn-Michael Lange in die Kanzlei Vy - BRIX LANGE VERWEYEN Rechtsanwälte; McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLPs Verlust des Lizenzrechtlers und ehemaligen Praxisgruppenleiters Ralf Weisser im Januar 2023, der nun selbstständig tätig ist; und der Wechsel (April 2023) des Urheberrechtlers Stephan Mathé von Prinz Rechtsanwälte in seine eigene Kanzlei.