Marktüberblick in Deutschland

Die wichtigsten Trends im Bereich Arbeitsrecht:

– Transformationsprojekte: Die wirtschaftliche Lage bedingt einen Anstieg in der arbeitsrechtlichen Beratung zu Re- und Umstrukturierungen. Unternehmen werden hier vermehrt zu gezielten Personalabbaumaßnahmen begleitet; große Massenentlassungen sind eher die Seltenheit. Zudem beraten Kanzleien vermehrt zu Outsourcing und der Betriebsverlagerung ins Ausland sowie zu insolvenznahen Szenarien.

– Arbeitszeiterfassung verpflichtend: Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) verschärfte diese Pflicht mit einem Gesetzesentwurf weiter: Künftig soll die Erfassung elektronisch erfolgen und direkt durch die Arbeitnehmer genutzt werden.

– Mehr Entgelttransparenz ab 2026: Neben der bereits geltenden EU-Richtlinie wird ab Sommer 2026 eine deutsche Entgelttransparenzrichtlinie greifen. Ziel ist es, Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit abzubauen und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.

– Mehr Beratungsbedarf bei Betriebsratsvergütung: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Januar 2023 sowie damit im Zusammenhang stehende Ermittlungen bei einem großen Automobilkonzern erhöhten die Rechtsunsicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten. Die Rechtsprechung des BGH betont, dass Betriebsratsämter ehrenamtlich sind und jede Form von Begünstigung bei der Gehaltsfestsetzung unzulässig ist.

– Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft: Seit Juli 2023 müssen Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern ein internes Whistleblower-System einrichten.

– New Work und die Digitalisierung stellen das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen mobiles Arbeiten, Workation und Arbeitsmigration.

Zu den signifikantesten personellen Änderungen des Berichtszeitraums zählen der fast vollständige Wechsel des Greenberg Traurig Germany-Arbeitsrechtsteams um Kara Preedy (Compliance) zu KLIEMT.Arbeitsrecht im März 2024. Auch Seitz Rechtsanwaelte Steuerberater baute die Praxis weiter aus: Im Juni 2024 stieg Jens Günther (Tarif- und Betriebsverfassungsrecht) von Gleiss Lutz ein und Anfang 2025 schloss sich ein Team um Thomas Barthel (Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Sozialrecht) von ADVANT Beiten der Kanzlei an. Letztere musste sich bereits im Frühjahr 2024 von den beiden bAV-Experten Christian Freiherr von Buddenbrock und Jörn Manhart verabschieden, die sich daraufhin DLA Piper anschlossen. Im März 2024 verließen Katrin Scheicht (Sektoren Finance und Automotive), Anna Martin (Sektoren Healthcare und Energie) und Marius Fritzsche (Restrukturierung, arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung) Pusch Wahlig Workplace Law, um die Arbeitsrechtsboutique ELP zu gründen.