Die wichtigsten Trends im Kartellrecht:
- Die im Juli 2022 in Kraft getretene Vertikal-GVO regelt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der Lieferkette. Sie passt das Kartellrecht an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters an, insbesondere im Bereich des Online-Handels.
- Der Digital Markets Act (DMA) der EU von 2022 und das deutsche §19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) von 2021 bzw. 2023 zielen darauf ab, den Wettbewerb im digitalen Markt zu stärken. Beide regulieren große Online-Plattformen (Gatekeeper), wobei der DMA strengere Vorgaben macht. Unternehmen wie Amazon, Google, Apple, Meta, ByteDance, Microsoft und Booking wurden bereits als Gatekeeper identifiziert.
- Die 11. GWB-Novelle, die im November 2023 in Kraft trat, stärkt die Befugnisse des Bundeskartellamts. Die Behörde kann nun auch ohne konkreten Kartellrechtsverstoß eingreifen, wenn sie eine Wettbewerbsstörung feststellt. Zudem vereinfacht die Novelle die Ermittlung von Vorteilen aus Kartellverstößen.
- Die EU-Verordnung über ausländische Subventionen (FSR) vom Juli 2023 schützt den europäischen Binnenmarkt vor Verzerrungen durch staatliche Beihilfen aus Drittstaaten. Unternehmen, die von solchen Subventionen profitieren, müssen diese künftig melden.
- Die im Juli 2023 novellierte Forschungs- und Entwicklungs-Gruppenfreistellungsverordnung (F&E-GVO) bietet Unternehmen mehr Klarheit bei der Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Durch präzisere Begriffsbestimmungen und detaillierte Ausführungen zu den Rechtsfolgen bei Verstößen schafft die Verordnung mehr Rechtssicherheit und erleichtert Unternehmen die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben.
- Die BGH-Urteile zum Kartellschadensersatz, etwa im Lkw-Kartell und im sogenannten Schlecker-Urteil, gestalteten die Rechtsprechung deutlich klagefreundlicher. Insbesondere die erleichterte Beweisführung, etwa durch die Annahme erhöhter Preise allein aufgrund von Informationsaustausch, begünstigt Kartellgeschädigte.
- Das Bundeskartellamt plant eine umfassende Reform des Wettbewerbsrechts (12. GWB-Novelle). Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken, Bürokratie abzubauen und die Durchsetzung von Kartellschadensersatz zu erleichtern. Zudem sollen Aspekte wie Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit stärker berücksichtigt werden.
Zu den nennenswerten Teamänderungen des Berichtszeitraums zählen der Wechsel von Litigator Ingo Brinker Anfang 2024 von Gleiss Lutz zu White & Case LLP, während die letztgenannte Einheit daraufhin Anna Lubberger (besondere Sektorexpertise in Pharma und Automotive) im März 2024 an Covington & Burling LLP verlor. Hausfeld Rechtsanwälte LLP gelang mit dem Einstieg von René Galle im September 2024, zuvor bei A&O Shearman, der Ausbau der Kapazitäten in der kartellrechtlichen Prozessführung, während Simmons & Simmons im Monat zuvor die in der Fusionskontrolle versierte Andrea Pomana für sich gewinnen konnte; davor war sie bei Mayer Brown LLP. Norton Rose Fulbright begrüßte im Februar 2024 Jens Steger (kartellrechtliche Prozessführung) von K&L Gates LLP.